Mittwoch, 14. Oktober 2026
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Diese Frau gewinnt Prozess gegen Telefonzelle

Von Johanna von Falkenberg1 Min. Lesezeit
Gelbe Telefonzelle mit Kleberesten, Münzen und jubelnder Silhouette im Seitenlicht

Marika H. aus Hamburg ist 33 Jahre jung und führte gemeinsam mit ihrer Rechtsanwältin Ulla K. (44) einen Gerichtsprozess gegen eine Telefonzelle. Grund: Fehlende Impressums- und Datenschutzangaben.

Die Hamburgerin wollte in der im Stadtteil Altona aufgestellten Zelle ein Telefongespräch führen. Vergeblich suchte sie aber nach dem Aushang zum Impressum und eine Datenschutzerklärung war ebenfalls nicht zu finden. Grund genug für ihre spitzfindige Anwältin, dieses gelbe Telemedium wegen dieser Versäumnisse zunächst abzumahnen. Da die Störerhaftung gilt, wurde die schriftliche Abmahnung direkt an die Anschrift des Aufstellortes geschickt. Nach 2 Wochen blieb das Schreiben immer noch unbeantwortet, indessen Folge dann Klage eingereicht wurde.

Nach weiteren 4 Wochen entschied das Amtsgericht Hamburg II in einem Beschluss, dass die Telefonzelle unter den Vorraussetzungen der Störerhaftung zum Schadensersatz verpflichtet ist. Eine Grauzone im Telemediengesetz sagt nicht ganz deutlich, was genau Telemedien sind und so kann auch eine Telefonzelle unter diese Definition fallen. Daher ist auch eine Telefonzelle zum Bereitstellen eines Impressums und einer Datenschutzerklärung verpflichtet.

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Der Betreiber der Telefonzelle hat gegen das Urteil keine Rechtsmittel eingelegt. Ein Sprecher erklärte, man habe die Abmahnung zwar erhalten, sie sei aber im Münzfach der Zelle gelandet und erst bei der nächsten Leerung aufgefallen. Da war die Frist bereits verstrichen. Die Zelle in Altona trägt seitdem einen laminierten Aushang mit Impressum und Datenschutzerklärung.

Marika H. muss sich für ihr Geld allerdings gedulden. Die Telefonzelle nimmt nach Angaben des Betreibers derzeit rund 1,20 Euro im Monat ein, an Feiertagen etwas mehr. Ihre Anwältin hat ausgerechnet, dass die Summe nach heutigem Stand etwa im Jahr 9000 vollständig ausgezahlt sein dürfte. Marika H. will das Geld trotzdem annehmen und überlegt, ihren Anspruch später an ihre Kinder zu vererben.

Marika H. darf sich nun über ein 6-stelliges Sümmchen freuen, dass sie als Schadensersatz bekommt. Und zwar aus den laufenden Einnahmen der Telefonzelle in den nächsten Jahren.

Dieser Beitrag ist schon mal am 04.08.2014 erschienen.

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