Nach einem brutalen Banküberfall in Münster suchte die Polizei in einer Öffentlichkeitsfahndung nach dem Täter und zeigte ein Phantombild des Räubers. Der 39-jährige Täter staunte nicht schlecht, als er das Foto in der Tageszeitung entdeckte. Die Phantomzeichnung traf den maskierten Täter bis ins Detail, wodurch er sich in seinem Recht am eigenen Bild eingeschränkt fühlte.
Der Täter Hugo H. suchte umgehend das nächste Polizeirevier auf und beklagte sich über die nicht-genehmigte Verwendung seines Abbildes. Festnahme! Dennoch verklagte er daraufhin die Polizeidirektion Münster auf Schadensersatz – und gewann. Ihm wurden insgesamt 50.000 Euro Schmerzengeld zugesprochen.
Hugo H. zu Neue Weltpresse:
Die detailgetreue Abbildung zeigt mich öffentlich. Damit bin ich nicht einverstanden. Da hätte mich die Presse vorher fragen müssen. So hab ich das zumindest immer in Erinnerung, wenn es um die Benutzung fremder Bilder geht. Ausserdem musste ich durch dieses Bild enormen öffentlichen Spott über mich ergehen lassen. Ganz Deutschland hat über mich gewitzelt. Das lasse ich mir nicht gefallen. Ich bin schließlich ein Profi.
Die Polizeidirektion Münster prüft nach dem Urteil ihre Fahndungspraxis. Ein interner Erlass sieht vor, Phantombilder künftig nur noch etwas ungenau zu zeichnen, damit sich niemand mehr in seinen Rechten verletzt fühlt. Zeugen sollen bei der Beschreibung eines Täters nur noch ungefähre Angaben machen, etwa zur Haarfarbe oder zur Größe. Der Zeichner der Polizei hat seine feinen Bleistifte bereits gegen dicke Filzstifte getauscht.
Hugo H. hat inzwischen einen Teil des Schmerzensgeldes in einen Anwalt für Bildrechte investiert. Er prüft nun, ob er auch an den Nachdrucken des Phantombildes in überregionalen Zeitungen beteiligt werden muss. Mehrere Redaktionen haben das Bild nach seiner Darstellung ohne Quellenangabe veröffentlicht. Nach seinen Worten gehe es ihm dabei nicht ums Geld, sondern um die Anerkennung seiner Arbeit als Vorlage.
Das eigentliche Strafverfahren gegen den gebürtigen Coesfelder wegen schwerer räuberischer Erpressung ist indes eingestellt worden. Zu große Ermittlungsfehler und ein solcher Fauxpas im Rahmen der Öffentlichkeitsfahndung seien Strafe genug, so das Gericht.
Dieser Beitrag ist schon mal am 21.05.2014 erschienen.


